Kai Dolgners Newsletter aus dem Landtag – Sommeredition

 

Liebe Leserinnen und Leser,

 

ereignisreiche Monate liegen hinter uns. Die SPD Schleswig-Holstein hat alle Kandidierenden nominiert und ein starkes Team für die Landtagswahl im kommenden Jahr ins Rennen geschickt. Auch ich freue mich über ein ausgesprochen starkes Ergebnis, welches mir Rückenwind für den nun beginnenden Vorwahlkampf liefert. Denn Landespolitik war zuletzt für Sozialdemokraten  wahrlich kein Zuckerschlecken.

 

Nach Jahren in der Opposition und einer saft- und kraftlosen, aber nach außen vermeintlich konfliktarmen Regierungskoalition lechzt dieses Land nach echter Politik statt Politiksimulation. Die schwarz-grüne Landesregierung hat es weder mit noch ohne ausreichend finanziellen Mittel geschafft, das Land zum Besseren zu gestalten. Aus Angst vor echtem Dialog und einem Hauch von Streit wurde die Notwendigkeit echten Regierens unter einer Schicht aus Dauerwiederholungen des Scheinriesen Daniel Günthers und unseren social media Minister*innen versteckt – schöne Bilder statt echte Veränderungen. CDU-Anträge im Landtag, die selbst verursachte Schäden auf öffentlichen Druck aus der Zivilgesellschaft gerade so retten sollten (Streichung von Lehrstellen) werden als „Quantensprünge“ verkauft –welche Ironie, dass ein Quantensprung in Wahrheit einen winzigen, sprunghaften Wechsel eines Elektrons zwischen zwei Energiezuständen in einem Atom beschreibt – kleiner geht es also kaum.

 

Das passt ganz gut in das Gesamtbild: Kleinere Sprünge kann ein Land nämlich gar nicht machen – sonst bliebe es auf der Stelle. Ich freue mich auf die kommenden 12 Monate: Es ist an uns, den Politikwechsel einzuleiten. Wir gehen mit einem starken, erfahrenen Kandidaten an der Spitze ins Rennen. Die CDU ist in der letzten Umfrage massiv abgesackt. Das Momentum der kommenden Monate müssen wir nutzen: Wir sind auf dem Platz!

 

Plenarwochen fanden in den vergangenen Monaten selbstverständlich auch statt, daher nun meine Erlebnisse aus dem Landtag – Der Sommernewsletter 2026!

 

Kommunale Daseinsvorsorge ist Demokratievorsorge.

Wer heute mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit Landrätinnen und Landräten spricht, merkt schnell: Die Kommunen stehen unter enormem Druck. Die Investitionsbedarfe wachsen, die Anforderungen wachsen und gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume immer enger. Deshalb ist es richtig, den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kommunen brauchen mehr Flexibilität bei notwendigen Investitionen. Denn die Zeit arbeitet oft gegen die Kommunen. Eine marode Schule wird nicht besser, wenn man die Sanierungverschiebt. Ein Feuerwehrgerätehaus kann nicht auf bessere Zeiten warten, und Investitionsverschiebungen werden am Ende immer teurer.

Deshalb sind mehr Investitionsspielräume richtig.

Kommunale Daseinsvorsorge ist weit mehr als eine Verwaltungsaufgabe, sie ist Demokratievorsorge. Kita, Schule, Schwimmhalle, Busverkehr, Feuerwehr, Wasserver- und Abwasserentsorgung, soziale und kulturelle Angebote, Unterstützung von Familien. Was bleibt eigentlich von der kommunalen Selbstverwaltung übrig, wenn vor Ort nur noch darüber entschieden werden kann, welche Pflichtaufgabe als Nächstes gekürzt wird? Wer starke Kommunen will, muss sie auch finanziell in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zuerfüllen. Denn nur starke Kommunen können die Grundlage einer starken Demokratie sein.

 

Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein.

Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, übernimmt besondere Verantwortung für unseren Staatund unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte für diese Verfassung eintreten müssen. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein. Der Staat muss sich gegen Feinde der freien Gesellschaft schützen können, die seine Institutionen unterwandern wollen. Daher hat der Landtag über ein Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue (Drs. 20/4418) beraten. Gleichzeitig bewegt sich der Gesetzentwurf in einem Spannungsfeld zwischen zwei wichtigen verfassungsrechtlichen Gütern. Auf der einen Seite steht das legitime Interesse des Staates, Feinde der freien Gesellschaft vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Auf der anderen Seite stehen die Berufsfreiheit, der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Deshalb müssen wir uns die konkrete Ausgestaltung sorgfältig anschauen. Belastende Erkenntnisse müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüfbar sein. Gleichzeitig muss der Verfassungsschutz seine Quellen und Arbeitsweisen schützen können. Der Gesetzentwurf verfolgt ein legitimes Ziel. Ob die gewählten Instrumente in jeder Hinsicht dierichtigen sind, wird sich zeigen.

 

Keine Gewinne auf Kosten von Krieg und Krisen.

Es ist an der Zeit, dass diejenigen, die maßgeblich Gewinne machen, auch einen großen Teil der Entlastung finanzieren. Das müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Das ist schlicht fair. Der Landtag hat in der Junisitzung über die Einführung einer Übergewinnsteuer (Drs. 20/4485) beraten. Ölkonzerne haben übermäßig hohe, milliardenschwere Gewinne im ersten Halbjahr 2026 einfahren können. Bezahlt haben das in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto zur Arbeit zu kommen, kleine und mittlere Betriebe, die der Willkür an der Zapfsäule mehr oder minder ausgeliefert sind.

Die schwarz-grüne Landesregierung hat es versäumt, einem entsprechenden Antrag im Bundesrat zuzustimmen. Daher wollten wir im Landtag für Klarheit sorgen. Die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wissen nun, auf wessen Seite wir stehen; und wie wichtig der Günther-Regierung hohe Energiekosten sind: Es ist ihnen egal.

 

Der Ministerpräsident hat erneut seinen Amtseid gebrochen.

Die Mitglieder der schwarz-grünen Landesregierung haben offenbar ein riskantes Hobby: Die Verfassung brechen. Nicht erst seit den völlig zweckentfremdeten Corona-Notkrediten wissen wir, dass es die Günther-Regierung nicht so genau nimmt mit der Verfassungstreue: Im Rausch der Macht. Ähnliches ist bekanntermaßen mit den Northvolt-Millionen geschehen: Der Landtag, die Legislative des Landes Schleswig-Holstein, wurde nicht über bekannte Risiken eines Gutachtens informiert. Der social-media-Minister Madsen versuchte bereits verzweifelt, seine Verantwortung zu vertuschen: Er sagte den Parlamentariern, sie hätten dem Northvolt-Projekt so oder so zugestimmt. Nun mussten wieder einmal Erwachsene klarstellen: Das war verfassungswidrig.

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden: Die Landesregierung unter der Führung des MP hat sich nicht an Verfassung und Gesetze gehalten und die Rechte des Parlaments missachtet. Und selbst in der Juni-Plenardebatte war keine Einsicht, keine Klarstellung zu vernehmen: Günther hätte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen müssen. Für uns bleibt klar: Ein Rechtsbruch bleibt ein Rechtsbruch. Das Handeln einer Regierung muss IMMER gesetzmäßig sein. Der Landesrechnungshof und das Landesverfassungsgericht haben nun eindeutig festgestellt, dass das Handeln der Landesregierung nicht verfassungskonform war – erneut. Zum Glück wird diese Landesregierung bald abgewählt – dem Rausch der Macht folgt Ernüchterung.

Ich wünsche Euch nun noch angenehme Spätsommertage.

Euer Kai Dolgner