Meine Tops und Flops der letzten Landtagswoche 2024

 

 

zunächst einmal möchte ich Euch ein fröhliches Weihnachtsfest und eine besinnliche Zeit mit Euren Lieben wünschen.

Der schleswig-holsteinische Landtag ist zum letzten Mal in diesem Jahr zusammengetreten, daher möchte ich Dich auf dem Laufenden halten, indem ich Dir meine Tops und Flops der vergangenen Landtagssitzung präsentiere:

 

TOPS

Insolvenzantrag der Werften der FSG und Nobiskrug. Das allein wäre unter anderen Umständen zwar keine positive Botschaft, ist jedoch aufgrund der Ereignisse und Unsicherheit der vergangenen Monate und Jahre ein Lichtblick. Denn nun ist gesichert, dass die Löhne und Gehälter der Beschäftigten zumindest für eine kleine Weile weiterhin und vor allem pünktlich gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge verlässlich überwiesen werden. Auch eine drohende Abschaltung der Stromversorgung bei Nobiskrug hier bei uns in Rendsburg kann nun abgewendet werden. Es bleibt Fassungslosigkeit darüber, wie verantwortungslos der sogenannte Investor Lars Windhorst mit den Existenzen der Beschäftigten gespielt hat. Dass dieser kein Wohltäter ist, war abzusehen und wurde über die Jahre zunehmend deutlicher. Nun kann es eine Zukunft für die Werften nur ohne Windhorst geben – das ist für uns als SPD-Landtagsfraktion klar. Wir fordern die Landesregierung daher dazu auf, den Insolvenzprozess eng zu begleiten. Viel zu lange haben Madsen und Günther sich von Lars Windhorsts windigen Versprechungen hinhalten lassen. Eine verantwortungsvolle Landesregierung muss nun sicherstellen, dass die bestmögliche Lösung für die Werften und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden wird. Dabei darf auch ein zeitweiliger Einstieg des Staates, wie bei der Meyer-Werft in Papenburg, kein Tabu sein, weshalb mich die Ablehnung dieser Möglichkeit durch die schwarzgrüne Landesregierung enttäuscht. Was haben die Niedersachsen was wir nicht haben? Ach ja, einen Ministerpräsidenten von der SPD, der sich wirklich um seine Verantwortung kümmert.

Wir brauchen dringend mehr Wohnungen! Die in der Änderung des Landesentwicklungsplans vorgesehene flexiblere Gestaltung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmen für die kleineren Gemeinden ist grundsätzlich sinnvoll. Die Änderung der Landesverordnung war ein überfälliger Schritt der Landesregierung, an dem wir uns als SPD-Fraktion konstruktiv beteiligten. Jedoch beantwortet kein Landesentwicklungsplan die Antwort auf die Frage: Wie schaffen wir genügend bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein? Der Neubau von Wohnungen verläuft schleppend, die Mieten steigen noch immer. So richtig die Anpassung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmen für die kleineren Gemeinden auch ist; rund die Hälfte der Schleswig-Holsteiner lebt nach wie vor in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Selbst wenn die vorgesehenen Änderungen greifen, das Wunschresultat erzielt werden sollten: Wir leben immer noch in einem schwarz-grün regierten Schleswig-Holstein: Das bedeutet, dass eine verlässliche Kinderbetreuung nicht überall gegeben ist (Stichwort 16.500 fehlende Kitaplätze in Schleswig-Holstein). Was nützt einer Familie eine Wohnung, wenn sie die Kinderbetreuung nicht in der Nähe realisieren kann? Oder wenn jetzt die ÖPNV-Förderung faktisch zurückgefahren und Strecken ausgedünnt werden? Deshalb sind die Sparvorschläge der Landesregierung, die die kommunale Versorgung betreffen, mittelbar auch schädlich für die Wohnungssituation im Land. Die Menschen müssen dann halt da hinziehen, wo es die notwendigen Leistungen gibt. Dann nützt es auch wenig, wenn sich in ländlichen Bereichen noch bezahlbarer Wohnraum befindet.

FLOPS

Schwarz-Grün kommt bei der Geldwäschebekämpfung nicht voran. Drei Ministerinnen der Landesregierung gaben eine Pressekonferenz, in lediglich ein einziges Konzept mit 12 Seiten Inhalt präsentiert wurde. In diesem Konzept soll der Eindruck erweckt werden, dass durch verbesserte Abläufe, eine optimierte Prozessorganisation die Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein nachhaltig verbessert werden kann. Allerdings werden keine zusätzlichen Ressourcen und schon gar kein zusätzliches Personal investiert. Wenn man die PR-Kulisse der Günther-Regierung beiseiteschiebt, dann ist die markige „Task-Force Geldwäsche“ eher ein runder Tisch, an dem man dann gemeinsam das Problem bewundert, denn eine schnelle „Eingreiftruppe“.  Das ist auch kein Wunder. Denn in der Finanzverwaltung fehlen allein zum Stellenplan 427 Arbeitskräfte. Aus dem Bestand allein wird es nicht getan sein. Angesichts der prekären personellen Situation in nahezu allen Bereichen der Landesverwaltung bleiben hier große Fragezeichen. Erst Mitte Oktober hatte die Finanzministerin die Gründung einer Fahndungseinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit Bezug zur organisierten Kriminalität verkündet. Von einer neuen Task Force war da noch nicht die Rede. Auf die Nachfrage meiner Kollegin Beate Raudies wurde die neue Task Force zur Geldwäsche nicht einmal erwähnt. Warum beide Maßnahmen nicht gemeinsam verkündet werden, spricht Bände.

Die Günther-Regierung versagt im Ganztag und liefert nicht – wieder einmal. Seit 2021 der Bundesrat dem Recht auf den schulischen Ganztag zugestimmt hat war klar: Die Länder müssen sich entsprechend vorbereiten. So fordert der Kinderschutzbund ein Ganztagsgesetz, welches beinhalten müsse, dass es für den Start ein ausformulierte Mindestqualitäts-Standards geben müsse, hinter den nie wieder zurückgefallen werden dürfe. Für den 17. Dezember sind erneut Gespräche zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung geplant. Es ist höchste Zeit, dann auch mal zu Lösungen zu kommen, an denen vor Ort dann ja noch gearbeitet werden muss. Zu wenige Mittel in einem altertümlichen Windhundverfahren mit mitternächtlichen Einwurf und Antragseingangsbestimmung per Schichtenmessung im Briefkasten waren jedenfalls ein schlechter Anfang.

Regeln gelten auch für eine Ministerin. Kaum ein Thema hat den Innenausschuss im vergangenen Jahr so regelmäßig beschäftigt, wie die Affäre um Ministerin Touré und ihre ehemalige Staatssekretärin. Dass es so lange gedauert hat, verantwortet die schwarz-grüne Landesregierung. Denn das lag an einer Sozialministerin, die Nachrichten auf ihrem Diensthandy automatisiert löschen lässt, das aber erst einräumte, als im Ausschuss Lücken auffielen – übrigens nach wie vor ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Die Affäre begann mit einem gestoppten Verfahren rund um eine Stellenbesetzung für die geplante Antidiskriminierungs-Stabsstelle. Schuld daran aus Sicht von Ministerin Touré: ihre damalige Staatssekretärin Samadzade, die ein „Nahverhältnis“ zu dem Bewerber verschwiegen haben soll. Heute wissen wir: die geplatzte Besetzung kam der Ministerin gut zupass. Denn damit war sichergestellt, dass es zu keinen lästigen Konkurrentenklagen kommen konnte, in deren Kontext wohl sicher herausgekommen wäre, dass die Ministerin kurz vor einem hoch offiziellen Besetzungsverfahren ein höchst inoffizielles Kennenlerngespräch mit dem Bewerber in den Räumen der Grünen-Landtagsfraktion führte.
Ein Sozialministerium, welches offenbar per Telefon geführt wird oder durch Nachrichten, die sich im Zweifel praktischerweise selbst löschen, was ein klarer Verstoß gegen die Aktenordnung des Landes ist, die vom kleinen Beamten bis zur Ministerin gilt. Man kann das für alberne Petitessen halten. Aber jeder Beamte in der Landesverwaltung, die es mit der Aktenführung ähnlich entspannt sehen würde wie Ministerin Touré, würde zu Recht ein Problem bekommen mit der Ausrede „Was aktenrelevant war, habe ich veraktet und was ich gelöscht habe, war halt nicht aktenrelevant.“ Wie so häufig ist nicht nur der Fehler, sondern vor allem der Umgang damit das Problem. Frau Touré hat keine mir bekannte Verwaltungs- bzw. Führungserfahrung. Da können solche Sachen schon einmal passieren. Hätte sie sich zeitnah für die falsche Beantwortung der kleinen Anfrage der FDP entschuldigt und Einsicht gezeigt, dass die automatische Löschschleife bei einem dienstlich genutzten Handy halt nicht der Aktenordnung entspricht, wäre ihr und uns viel erspart geblieben.