Meine Wortbeiträge

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Hier finden Sie Links zu meinen Reden im Landtag bis 2019.

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    22. März 2018

Febuar 2018

Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten, aber die bestehenden Gesetze reichen aus

(Drs. 20/510, AltA 20/529, AltA 20/553)

„Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und bei der Ausübung dieses Grundrechtes müssen auch Störungen hingenommen werden.

So gelang es regelmäßig nicht, Demonstrationen nur dort zuzulassen, wo sie nicht weiter auffallen oder stören würden, z.B. auf der grünen Wiese. Natürlich können auch Treckerdemos den Verkehr zum Erliegen bringen.

Selbstverständlich habe auch ich an Demonstrationen teilgenommen und ging dabei nicht immer auf dem Bürgersteig. Auch wir mussten schon häufiger mal Beschränkungen auf dem Weg zum Landeshaus hinnehmen. Ich bin froh und stolz, dass dieses Parlament bewusst auf eine Bannmeile verzichtet. Die Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit ermöglicht aber auch das Grundgesetz nicht grenzenlos. In Schleswig-Holstein wird der notwendige Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit auf der einen und dem Eingriff in die Grundrechte Dritter – auf der anderen Seite – durch unser Versammlungsfreiheitsgesetz geregelt und durch die Versammlungsbehörde vor Ort umgesetzt. Diese Regeln gelten für alle, unabhängig davon, wie gesellschaftlich wichtig ihr Anliegen ist. Die absolute Grenze der Versammlungsfreiheit wird aber durch das Strafrecht bestimmt, so dass Straftaten wie Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw. nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Und für die Verfolgung haben wir die Staatsanwaltschaften und die unabhängigen Gerichte.

Alles Selbstverständlichkeiten, oder? Leider nein.

Der „Zweck heiligt die Mittel“ oder die „Die Erkenntnis-elite ist besser geeignet Entscheidungen zu treffen, als die Allgemeinheit“ sind seit der Antike unausrottbare antidemokratische Rechtfertigungsmuster. Viele Bewegungen, die von der Gerechtigkeit, Richtigkeit und Dringlichkeit – sei es des Zieles oder wie hier gar nur des Weges – überzeugt sind, müssen irgendwann feststellen, dass nicht alle die eigenen Erkenntnisse und Forderungen teilen.

Aber wenn das Ziel doch richtig ist? Ich das Gute will? Die Menschheit retten? Da verfällt mancher dem Gedanken, dass man nicht versuchen müsse oder gar keine Zeit mehr habe, demokratische Mehrheiten zu erringen. Da muss ich wohl mein Ziel „herbeinötigen“, denn genau das mache ich, wenn ich ankündige, mit strafbaren Aktionen so lange weiterzumachen, bis meine Forderungen erfüllt sind. Und genau da ist die Grenze dessen erreicht, was der demokratische Rechtsstaat hinnehmen kann und die Betroffenen müssen richtigerweise mit ordnungs-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Wort zum rhetorischen Überbietungswettbewerb im politischen Wettstreit: Nach meiner Wahrnehmung sind die Klebeaktionen weder geeignet, die Bevölkerung i.S. § 129a StGB einzuschüchtern, noch die Grundstrukturen des Staates zu beeinträchtigen, deshalb sind auch Terrorismusvergleiche unangemessen und auch respektlos gegenüber tatsächlichen Terroropfern.

Ich bin immer gespannt, mit welchen weiteren Forderungen uns die CSU noch beglücken wird. Ich rechne fest mit einer Meldepflicht beim Kauf von mehr als drei Tuben Sekundenkleber.

Wir halten den bestehenden rechtlichen Rahmen für ausreichend, haben volles Vertrauen in unsere Gerichte und glauben nicht, dass sie Hinweise zur „konsequenten“ Rechtsanwendung aus dem Parlament brauchen!“

Es ist Ihre Verantwortung, Herr Günther

Kai Dolgner: Mindestens für diese versprochenen 100 Mio. hätte er als frischgewählter Ministerpräsident Vorsorge tragen müssen. Günthers Slogan war doch „Anpacken statt Rumschnacken“?

am 25. Oktober 2019, 14:27 Uhr

„Kapitän Günther, es wird Zeit, dass Sie die launigen Reden am Kapitänstisch einstellen, auf die Brücke gehen und das Ruder selbst in die Hand nehmen.“

Zur Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landkreistages erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kai Dolgner:

„Niemand erwartet, dass die Gutachterergebnisse 1:1 sofort umgesetzt werden, aber die Kommunen haben einen Anspruch darauf, dass die Landesregierung ihnen erklärt, wie und wann denn nun die von den Gutachtern der Landesregierung festgestellten kommunalen Mehrbedarfe ausgeglichen werden. Es ist Daniel Günther selbst, der das Verfassungsgerichtsurteil herbeigeführt hat und im Wahlkampf 100 Mio. mehr für die Kommunen versprochen hat.

Mindestens für diese versprochenen 100 Mio. hätte er als frischgewählter Ministerpräsident Vorsorge tragen müssen. Günthers Slogan war doch „Anpacken statt Rumschnacken“? Offenbar wäre „Rumschnacken“ und „Wegducken“ ehrlicher gewesen, denn jetzt wo es ernst wird versteckt Günther sich hinter der Finanzministerin und der Innenstaatssekretärin und lässt mal wieder andere seine Versprechen einkassieren. Kapitän Günther, es wird Zeit, dass Sie die launigen Reden am Kapitänstisch einstellen, auf die Brücke gehen und das Ruder selbst in die Hand nehmen. Den Kurs auf das Schlamassel haben Sie nämlich selbst gesetzt!“

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