
Der schleswig-holsteinische Landtag ist erneut zusammengetreten und auch für den Juli möchte ich Dich mit meinen Tops und Flops auf dem Laufenden halten:
TOPS:
Bis 1990 verfügte die Bundeswehr nicht nur über 495.000 aktive Soldat*innen, sondern auch über rund 800.000 mobilisierbare Reservist*innen. Doch der historische Umbruch, den wir in den frühen 90er Jahren erlebt haben, ließ es erscheinen, als sei die Zeit europäischer Massenheere vorbei. Gleichzeitig erhöhten unsere Verbündeten den Druck, dass wir uns an internationalen Einsätzen beteiligen. Entsprechend erfolgte ein Umbau der Bundeswehr, da eine Einsatzarmee weniger, dafür spezialisiertere und länger dienende Reservist*innen benötigt. Die Zahl aktivierbarer Reservistinnen und Reservisten ging folgerichtig zurück.
Heute brauchen wir für unsere Landesverteidigung rund 140.000 zusätzliche Reservist*innen – eine Zahl die wir mit einem attraktiven Reservedienst erreichen können. Die wehrrechtliche Dienstleistung ist fast immer freiwillig, die Freistellung durch die Arbeitgeber*innen jedoch nicht. Daher müssen wir die Arbeitgeber*innen besser darüber informieren, dass Wehrübungen kein Privatvergnügen sind, sondern ein Dienst für das Land. Gleiches gilt übrigens auch für die Feuerwehr, das THW und andere Rettungsdienste.
Bisher war keine Freistellung bei dienstlichen Veranstaltungen möglich. Dass dieses nun durch einen Antrag der Landesregierung über Bildungsurlaub geregelt werden soll, begrüße ich ausdrücklich! Skeptisch sehe ich jedoch, dass die Arbeitgeber*innen hierbei von der Lohnfortzahlung befreit sein sollen. Warum wird der Lohn bei einem „kulinarisch-kommunikativen Bildungsurlaub“ gezahlt, aber nicht wenn ich mich bei der Bundeswehr sicherheitspolitisch fortbilde? Warum ist die Lohnfortzahlung nur dann den Arbeitgeber*innen unzumutbar, wenn der Bildungsurlaub zur Bundeswehr führt? Diesen Fragen werden in den kommenden Ausschusssitzungen zu klären sein.
Der SSW hat einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative eingebracht, ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen auf 130 km/h einzuführen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auch der Ministerpräsident scheint diesbezüglich zu einem gewissen Grad umzudenken, denn einem Interview mit dem „Umwelt-Magazin“ können wir entnehmen, dass Günther in seiner gewohnt schwammigen Art, nicht davon ausgehe, dass die Welt untergehe, wenn das Tempolimit irgendwann mal komme.
Übrigens ist das Gegenteil der Fall! Das Tempolimit ist nämlich kein ideologisches Projekt, sondern vernünftige Verkehrspolitik. Je nach Berechnung und konkreter Geschwindigkeit spart das Tempolimit zwischen 2 und 2,6 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Damit ist es eine der wenigen Klimaschutzmaßnahmen, die sofort wirksam wären. Genauso wichtig ist aber das Sicherheitsargument: Es ist kein Zufall, dass es besonders viele schwere Unfälle auf Autobahnen auf Abschnitten gibt, die kein Tempolimit haben.
Mittlerweile spricht sich nicht nur eine Mehrheit der Bevölkerung, sondern sogar eine Mehrheit der ADAC-Mitglieder für ein solches Tempolimit aus. Daher gilt es jetzt endlich zu handeln und diesen wichtigen Schritt für das Klima und die Verkehrssicherheit zu anzugehen.
Integration gelingt am besten, wenn Menschen selbstständig werden dürfen. Dafür ist der Zugang zum Arbeitsmarkt entscheidend. Leider erleben wir vielerorts, dass Bürokratie die Integration ausbremst. Drei Beispiele: 1. Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen wird häufig durch lange Wartezeiten und komplizierte behördliche Verfahren erschwert. 2. Die Ausländerbehörden sind stark belastet. Trotzdem müssen sie aufwändige Einzelfallprüfungen durchführen, etwa bei Erteilung oder Verlängerung von Duldungen und Arbeitserlaubnissen. Das bindet unnötig Ressourcen und verlängert Verfahren. 3. Beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist die Lage besonders problematisch. Wer drei Monate nach Ankunft nicht arbeiten darf, wird zur Passivität gezwungen. Auch im Anschluss sorgen komplexe Genehmigungsprozesse mit zahlreichen Zustimmungen, Nachweispflichten und Formularen oft für Unsicherheiten bei Arbeitgeber*innen und Betroffenen.
Der sogenannte „Spurwechsel“ im Aufenthaltsgesetz ist ein Fortschritt – er reicht aber nicht aus. Die aktuelle Praxis ist zu bürokratisch, zu langsam und lässt Potenziale ungenutzt; sowohl für Geflüchtete, als auch für die Wirtschaft. Es reicht nicht nur gute Integrationsleistungen zu honorieren, wir müssen auch den Zugang zu Arbeit und Ausbildung von Beginn an ermöglichen, mit klaren, unkomplizierten Regeln. Das würde zu einer Entlastung der Behörden und Planungssicherheit bei Arbeitgeber*innen führen und Geflüchteten schneller zu Selbstständigkeit verhelfen.
Solche pragmatischen Lösungen wollen wir in Schleswig-Holstein. Dass sowohl aus den Reihen der Koalition, als auch von unserem Ministerpräsidenten positive Signale hierzu wahrzunehmen sind, ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung.
FLOPS:
Bereits im Januar habe ich in meinem Newsletter über den Vorstoß der Landesregierung informiert, die kommunalrechtlichen Vorschriften dahin gehend zu ändern, dass bei Verhinderung von Gemeindevertreter*innen die Möglichkeit bestehen muss, auch digital an Sitzungen teilnehmen zu können. Ein grundsätzlich begrüßenswertes Anliegen. Dass jedoch sämtliche Kommunen, unabhängig von Einwohner-, Gemeindevertreter- und Fraktionenzahl verpflichtet werden sollten, habe ich damals stark kritisiert. Von den 1041 Gemeinden sind ca. 2/3 eher kleiner, haben nur eine Fraktion und sind dementsprechend flexibel. Dass aber ausnahmslos alle ein entsprechendes System anschaffen müssen, das im Zweifel im Esszimmer der Bürgermeisterin oder im Feuerwehrgerätehaus aufgebaut wird und dazu noch alle anderen Anforderungen der Gemeindeordnung erfüllen muss, ist gerade für unsere kleinen Gemeinden eine extreme Überforderung. Ganz abgesehen von den Kosten, die sich nach unterschiedlichen Schätzungen auf einen höheren sechsstelligen bis niedrigen siebenstelligen Betrag belaufen würden.
Erst eine von uns erkämpfte schriftliche Anhörung bewegte das Innenministerium dazu, umfangreiche Änderungsbedarfe einzugestehen. In einem Punkt will die Landesregierung jedoch partout nicht nachgeben: Auf Teufel komm raus, sollen alle Gemeinden binnen zwei Jahren zu hybriden Sitzungen verpflichtet werden.
Nach den komplexen Beratungen und hohen technischen wie rechtlichen Anforderungen an die digitale Teilnahme von Gemeindevertreter*innen war klar, dass eine allgemeine, unterschiedslose Verpflichtung an der Realität zerschellen musste. Immerhin entfällt nun der Rechtsanspruch, da das Innenministerium durch die kommunalen Spitzenverbände halbwegs zur Vernunft gebracht werden konnte.
Ganz lassen kann es die Landesregierung mit dem Zwang dann aber doch nicht. Wenn die „Voraussetzungen“ für hybride Sitzungen vorliegen, sollen die Kommunen eben doch verpflichtet werden. Diesen Drang zum Zwang lässt sich die Günther-Regierung immerhin 5 Mio Euro extra kosten. Was aber sind diese Voraussetzungen? Sind sie schon nicht mehr erfüllt, wenn ein Gerät kaputt geht oder eine Übertragung stockt? Wer muss wem nachweisen, woran es liegt? Wer betreut und baut die Technik auf? Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wenn die beauftragte Person krank ist?
Leider bleiben viele Fragen offen und es wird spannend zu sehen, wie diese rechtssicher gelöst werden sollen. Der Schwarz-Grüne Drang zum Zwang zeigt sich jedoch als Innovationsbremse.
Alle Kinder, die 2026 eingeschult werden, sollen bundesweit ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Das ist seit 2021 bekannt und bereits 2023 verständigten sich Land und Kommunen darauf, dass die Investitionskosten im Verhältnis 85 zu 15 verteilt werden sollten. Die Günther-Regierung stieg jedoch bereits zweimal aus diesen Vereinbarungen aus. Ebenso wie aus den Betriebskosten: 2023 wurde schließlich vereinbart, dass die Betriebskosten ab dem Schuljahr 2026/27 75% zu 25% verteilt werden sollten. Letzte Woche wurde diese Vereinbarung erneuert, jedoch nicht ohne dass die Landesregierung erneut versucht hätte, dieser Zusage zu entschlüpfen. Dieses unprofessionelle Verhalten hat wertvolle Zeit gekostet, so dass nicht einmal die Hälfte der Bauvorhaben beendet sein wird, wenn der Rechtsanspruch beginnt.
Nach 5 Jahren Erarbeitungszeit legte die Landesregierung nur ein Wolkenwunderland-Papier vor, das die Verantwortung kurzerhand den Schulen überträgt, die nun bis 2030 (Jahre nach Eintritt des Rechtsanspruchs) Rahmenkonzepte entwickeln sollen. Zusätzlich soll die Richtlinie für die Betriebskosten nun doch erst nach, und nicht wie angekündigt, noch vor den Sommerferien bekannt gegeben werden. Das ist nicht nur gerade einmal 11 Monate vor Beginn des Rechtsanspruchs, sondern auch in einer Phase, in der die Haushaltsberatungen der Kommunen für 2026 bereits im vollen Gange sind.
Die Planlosigkeit der Günther-Regierung führt tragischerweise zur Planungsunsicherheit. Tragisch ist dieses vor allem, weil in dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung große Chancen für Bildung und Bildungsgerechtigkeit liegen.

