Ein hektisches Verfahren

Ein bekanntes Sprichwort drückt aus, wenn wir uns in Eile einer Aufgabe widmen, dabei allerdings nicht die nötige Sorgfalt walten lassen. Wir alle kennen vermutlich Situationen, auf die es zutrifft. Sei es aus der Schulzeit, wenn wir erst am Abend vor der Mathe-Klausur verzweifelt versuchten, Formeln in unseren Kopf zu hämmern. Sei es bei Bewerbungen, wenn wir hektisch unseren Lebenslauf formulierten, um die Frist einzuhalten. In solchen Fällen haben wir etwas „mit der heißen Nadel gestrickt“. Das trifft auch auf das neue Landesdatenschutzgesetz der Jamaika-Regierung zu. 

Der Kern des Gesetztes

Denn die Zeit drängte. Seit dem 25. Mai gelten neue Regeln zum Datenschutz in der Europäischen Union. Im Kern geht es darum, dass Menschen die Souveränität über ihre Daten zurückgewinnen: Sollen persönliche Daten wie Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse gespeichert werden, müssen die Betroffenen vorher zustimmen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit zurückziehen. Wer Personendaten speichert, muss dafür prinzipiell einen Zweck vorweisen können. Entfällt dieser, sind die Daten zu löschen.

Die Gründe für meine Haltung

Das Landesdatenschutzgesetz regelt, wie öffentliche Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein mit Personendaten umgehen müssen. In aller Eile wollte die Jamaika-Regierung das Gesetz an die neuen EU-Regeln anpassen. Dies gipfelte in einem hektischen und zweifelhaften Weg zum Gesetz. Der erste Entwurf der Regierung wurde dem Parlament sechs (!) Wochen zu spät zugeleitet. Es folgte ein Chaos von Änderungsentwürfen und eine hastige Sitzung des zuständigen Innen- und Rechtsausschusses in der Mittagspause während der Landtagswoche.

Das „Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein“ (ULD) prüft, ob Regeln zum Datenschutz eingehalten werden. Es kontrolliert die schleswig-holsteinischen Unternehmen und Behörden. Dem ULD sollte nun nach Willen der Landesregierung der Zugang zu Akten verwehrt werden können, sofern die Sicherheit des Landes gefährdet ist. Warum sollte es unsere Sicherheit gefährden, wenn das ULD vertraulich prüft, ob eine Person unzulässig in seinen Rechten eingeschränkt wurde, wenn diese Person Teil einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr war? Auf meine Nachfrage war dem Innenministerium kein Fall bekannt. Zudem hinterfrage ich, warum das ULD die jeweilige Aufsichtsbehörde vorab informieren sollte, wenn es Verstöße beim Datenschutz feststellen musste. Das ULD soll seine Aufgaben unabhängig wahrnehmen. Diese Anforderung wäre so nicht erfüllt. Die Landesregierung ist hier über das Ziel hinausgeschossen, denn diese Vorhaben haben keinen Ursprung in den neuen EU-Regeln.

Das neue Datenschutzgesetz wurde von den Jamaika-Parteien ohne Zustimmung der SPD verabschiedet. Bereits nach einem Jahr soll es geprüft werden. Immerhin eine gute Nachricht.

 

 

Meine Rede als Video:

 

 

 

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