Laut Wikipedia ist „ein Ritual (von lateinisch ritualis: „den Ritus betreffend“) eine nach vorgegebenen Regeln ablaufende, meist formelle und oft feierlich-festliche Handlung mit hohem Symbolgehalt“. Nun gibt es auch im Landtag Rituale, deren Sinn sich dem neuen Abgeordneten nicht immer gleich erschließt. So musste ich in meiner ersten Sitzung zu meiner Verwunderung feststellen, dass der Parlamentspräsident die Aussprache mit der Frage einleitete: „Wird das Wort zur Begründung gewünscht?“, die er selbst mit: „Das ist nicht der Fall“, beantwortete, ohne dass es zwischen dem Fragezeichen und dem „das“ eine Chance gegeben hätte, wirklich ja zu sagen.
Aber wozu hat man Abgeordnete, die länger dabei sind und die man löchern kann? Dieser erklärt mir, dass grundsätzlich nie das Wort zur Begründung gewünscht wird. Warum es trotzdem immer noch gefragt wird, kann aber auch er nur mit einem Schulterzucken beantworten.
Ich sage mir, dass im Landtag halt manches anders ist als in meinem Kreistag und harre gespannt dem Lauf der Dinge. Ich hatte vorher gelernt, dass die Aussprache nach Fraktionsgröße erfolgt. Verwundert nehme ich zur Kenntnis, dass meine Fraktion als erste aufgerufen wird. Nanu, hatten wir die Wahl doch gewonnen? Hatte die CDU sich gespalten? Verwirrt frage ich wieder beim Kollegen nach.
Dieser erläutert mir geduldig, dass der Antragsteller als erster drankommt, denn schließlich müsste er ja die Gelegenheit bekommen, seinen Antrag zunächst zu begründen. Trotzdem sei dieses nicht die Begründung, nach der der Präsident gefragt hatte.
So habe ich in meiner ersten Parlamentssitzung gelernt, dass Anträge offiziell zwar nie begründet werden, aber der Antragssteller trotzdem den ersten Wortbeitrag hat, um seinen Antrag zu begründen, was allerdings wiederum keine Begründung sei.
Bitte fragen Sie mich jetzt nicht nach einer logischen Begründung, schließlich müssen Rituale auch nicht begründet werden.